Eine Psychotherapie ermöglicht es, mit Ihnen
gemeinsam nach Lösungen und Wegen zur
Bewältigung zu suchen.
So können Sie zu Ihren Kräften zurückfinden
und Ihre Lebensqualität verbessern.
Dazu wende ich wissenschaftlich anerkannte
Methoden aus der
kognitiv-verhaltenstherapeutischen und der
emotionsfokussierten Therapie an.
Spezifisch für Kinder und Jugendliche ist,
dass manche Auffälligkeiten im Verhalten als
vorübergehend verstanden werden können.
Sei dies, weil eine bestimmte
Entwicklungsaufgabe zu bewältigen ist (zum
Beispiel Kindergarteneintritt, Übergang in
die Lehre),
oder weil eine Umstellung an äussere
Bedingungen (zum Beispiel Umzug,
Reorganisation der Familie) zu leisten ist.
Erleben Sie Ihr Kind über längere Zeit als
belastet, ist es sinnvoll, dies genauer
anzuschauen.
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihres Anliegens und Ihrer Erwartungen. Durch ergänzende Fragen strebe ich an, Ihren Behandlungsauftrag und die passende Behandlungsform zu finden. Gemeinsam prüfen wir, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Anlaufstelle bin. Nach dem Erstgespräch nehmen Sie sich ruhig Zeit, um zu überlegen, ob Sie sich mit Ihren Anliegen bei mir wohl gefühlt haben und Vertrauen fassen konnten. Das Erstgespräch dauert in der Regel 75 Minuten und ist kostenpflichtig.
Abklärungsphase
Nach dem Erstgespräch kann es sinnvoll sein, drei bis vier Sitzungen zu einer vertieften Abklärung zu vereinbaren. Dazu sprechen wir auch über Ihre Lebensgeschichte. Manchmal ist es zudem sinnvoll, Informationen in der Schule und / oder bei Fachpersonen einzuholen – selbstverständlich mit Ihrem Einverständnis. Zudem verwende ich - wenn angezeigt - psychodiagnostische Testverfahren.
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des Erstgesprächs und der
Abklärungsphase entwickle ich gemeinsam mit
Ihnen, sofern Behandlungsbedarf besteht,
ein auf Ihre persönliche Lebenssituation
angepasstes Vorgehen und entsprechende
Behandlungsziele.
Die Dauer und die Anzahl Sitzungen hängen
von den Behandlungszielen und den
Fortschritten ab.
In regelmässigen Abständen überprüfe ich mit
Ihnen, wo Sie sich noch Veränderungen
wünschen.
Mit welchen Themen können Sie sich an mich wenden?
Kostenträger und Kosten
Seit dem 01. Juli 2022 können die
psychotherapeutischen Leistungen über
die Grundversicherung abgerechnet
werden,
sofern die Behandlung auf ärztliche
Anordnung erfolgt. Die Tarif erfolgt
gemäss PsyTAR.
Ich verfüge über die OPK (obligatorische
Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung.
ZSR-NR.: K626318
GLN-NR.: 7601003465334
Link:
Information an die Patientinnen und
Patienten
Information an die Ärztinnen und
Ärzte
Gewisse Zusatzversicherungen übernehmen
einen Teil der Kosten für die
psychologische Psychotherapie.
Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die
Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung.
Die Honorare für psychotherapeutische
Leistungen beruhen auf den
Kalkulationsgrundlagen
des Berufsverbandes der Schweizer
Psychologinnen und Psychologen:
75 Minuten Erstgespräch CHF 225.-
50 Minuten Einzelsitzung CHF 150.-
75 - 90 Minuten Therapiebegleitende
Eltern- oder Familiensitzungen CHF 225.-
bzw. 270.-
Die Invalidenversicherung übernimmt beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens oder bei einer Psychotherapie, die länger als ein Jahr dauert, bis zum vollendeten 20. bzw. 25. Lebensjahr die Kosten der Behandlung.
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt werden.
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, wird die Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.
Die Kosten können ausserdem als
Selbstzahler getragen werden.