Psychotherapie

Eine Psychotherapie ermöglicht es, mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen und Wegen zur Bewältigung zu suchen. So können Sie zu Ihren Kräften zurückfinden und Ihre Lebensqualität verbessern. Dazu wende ich wissenschaftlich anerkannte Methoden aus der kognitiv-verhaltenstherapeutischen und der emotionsfokussierten Therapie an.
Spezifisch für Kinder und Jugendliche ist, dass manche Auffälligkeiten im Verhalten als vorübergehend verstanden werden können. Sei dies, weil eine bestimmte Entwicklungsaufgabe zu bewältigen ist (zum Beispiel Kindergarteneintritt, Übergang in die Lehre), oder weil eine Umstellung an äussere Bedingungen (zum Beispiel Umzug, Reorganisation der Familie) zu leisten ist. Erleben Sie Ihr Kind über längere Zeit als belastet, ist es sinnvoll, dies genauer anzuschauen.

Arbeitsweise

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung Ihres Anliegens und Ihrer Erwartungen. Durch ergänzende Fragen strebe ich an, Ihren Behandlungsauftrag und die passende Behandlungsform zu finden. Gemeinsam prüfen wir, ob ich für Ihr Anliegen die richtige Anlaufstelle bin. Nach dem Erstgespräch nehmen Sie sich ruhig Zeit, um zu überlegen, ob Sie sich mit Ihren Anliegen bei mir wohl gefühlt haben und Vertrauen fassen konnten. Das Erstgespräch dauert in der Regel 75 Minuten und ist kostenpflichtig.

Abklärungsphase

Nach dem Erstgespräch kann es sinnvoll sein, drei bis vier Sitzungen zu einer vertieften Abklärung zu vereinbaren. Dazu sprechen wir auch über Ihre Lebensgeschichte. Manchmal ist es zudem sinnvoll, Informationen in der Schule und / oder bei Fachpersonen einzuholen – selbstverständlich mit Ihrem Einverständnis. Zudem verwende ich - wenn angezeigt - psychodiagnostische Testverfahren.

Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage des Erstgesprächs und der Abklärungsphase entwickle ich gemeinsam mit Ihnen, sofern Behandlungsbedarf besteht, ein auf Ihre persönliche Lebenssituation angepasstes Vorgehen und entsprechende Behandlungsziele.
Die Dauer und die Anzahl Sitzungen hängen von den Behandlungszielen und den Fortschritten ab. In regelmässigen Abständen überprüfe ich mit Ihnen, wo Sie sich noch Veränderungen wünschen.

Mit welchen Themen können Sie sich an mich wenden?

  • Probleme beim Lernen und Leisten (z.B. Konzentrationsprobleme, Aufmerksamkeitsschwierigkeiten, Überforderung, Unterforderung)
  • Erziehungsschwierigkeiten
  • Verhaltensprobleme (z.B. Aggression, Hyperaktivität)
  • Psychosomatische Probleme (z.B. Schlafstörungen)
  • Entwicklungsschwierigkeiten (z.B. Intelligenz, Reifungsprobleme, Entwicklungsrückstände)
  • Emotionale Probleme (z.B. Ängste, Depression, Zwänge, Essstörungen, Selbstwertprobleme)
  • Pubertätskrisen
  • Beziehungsprobleme (z.B. schwierige Eltern-Kind-Beziehung, konfliktreiche Geschwisterbeziehungen, soziale Schwierigkeiten)
  • Krisensituationen (z.B. Schwierigkeiten in Familie, Schule, Lehre, Trennung/Scheidung, Mobbing)
  • Traumatische Erlebnisse (z.B. Gewalterfahrung, Verlust einer Bezugsperson, Unfall)
  • und weiteres
  • Psychosomatische Probleme (z.B. Schlafstörungen)
  • Emotionale Probleme (z.B. Ängste, Depression, Zwänge, Essstörungen, Selbstwertprobleme)
  • Beziehungsprobleme
  • Verhaltensprobleme (z.B. Aggression, Hyperaktivität)
  • Krisensituationen (z.B. Schwierigkeiten in Familie, in der Arbeit, Trennung/Scheidung, Mobbing)
  • Traumatische Erlebnisse (z.B. Gewalterfahrung, Verlust einer Bezugsperson, Unfall)
  • und weiteres

Kostenträger und Kosten

Seit dem 01. Juli 2022 können die psychotherapeutischen Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden, sofern die Behandlung auf ärztliche Anordnung erfolgt. Die Tarif erfolgt gemäss PsyTAR.

Ich verfüge über die OPK (obligatorische Krankenpflegeversicherung)-Anerkennung.

ZSR-NR.: K626318
GLN-NR.: 7601003465334

Link:
Information an die Patientinnen und Patienten
Information an die Ärztinnen und Ärzte


Gewisse Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten für die psychologische Psychotherapie. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn die Bedingungen Ihrer Zusatzversicherung.
Die Honorare für psychotherapeutische Leistungen beruhen auf den Kalkulationsgrundlagen des Berufsverbandes der Schweizer Psychologinnen und Psychologen:

75 Minuten Erstgespräch CHF 225.-

50 Minuten Einzelsitzung CHF 150.-

75 - 90 Minuten Therapiebegleitende Eltern- oder Familiensitzungen CHF 225.- bzw. 270.-


Die Invalidenversicherung übernimmt beim Vorliegen eines Geburtsgebrechens oder bei einer Psychotherapie, die länger als ein Jahr dauert, bis zum vollendeten 20. bzw. 25. Lebensjahr die Kosten der Behandlung.


Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt werden.


Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, wird die Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.


Die Kosten können ausserdem als Selbstzahler getragen werden.



Bei verpassten oder weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagten Sitzungen, wird eine Pauschale von CHF 100.- privat verrechnet.